Regelungen zum Schulbetrieb im Schuljahr 2023/24

Im Schuljahr 2023/24 findet inzidenzunabhängig Präsenzunterricht für alle Schülerinnen und Schüler ohne ei­nen Mindestabstand von 1,5 m statt. Dabei muss aber grundsätzlich auf die strikte Einhaltung der nach­folgend aufgeführten weiteren In­fektions­schutz- und Hygienemaßnahmen geachtet werden. Ein Mindestabstand von 1,5 m von Schülerinnen und Schülern zu Mitschülerinnen und Mitschülern, zu Lehrkräften sowie sonsti­gem Personal ist darüber hinaus – wo immer dies möglich ist (in den Fluren, Treppenhäusern, Pausenflächen, im Sanitärbereich sowie bei Konferenzen etc.) – grundsätzlich einzuhalten.

Basis-Hygienemaßnahmen

  • Lüften: Klassen- bzw. Unterrichtsräume sollten weiterhin mind. alle 45 Minuten, im Idealfall alle 20 Minuten über mehrere Minuten durch vollständig geöffnete Fenster gelüftet werden. Es können weiterhin auch (dezentrale) Lüftungsanlagen oder unterstützend mobile Luftreiniger eingesetzt werden. Letztere ersetzen jedoch nicht das regelmäßige Lüften.
  • Händewaschen: Regelmäßiges Händewaschen mit Seife für mind. 20 Sekunden senkt das Infektionsrisiko für sich selbst und andere.
  • Husten- und Niesetikette: Husten oder Niesen in die Armbeuge oder in ein Taschentuch sollte weiterhin selbstverständlich sein.
  • Abstandhalten: Wo immer möglich, empfehlen wir im Schulgebäude, einen Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
  • In Innenräumen und vor allem auf den Begegnungsflächen der Schule (z. B. Gänge, Treppenhäuser, Pausenhalle) empfehlen wir das freiwillige Tragen einer Maske, sofern Abstände nicht eingehalten werden können. Auch im Unterricht kann selbstverständlich freiwillig eine Maske getragen werden.
  • Im öffentlichen Personennahverkehr gilt die dort geregelte Maskenpflicht. Im freigestellten Schülerverkehr, also in den Schulbussen, wird das Tragen einer Maske als wichtiges Element des Infektionsschutzes empfohlen.

Umgang mit Krankheitssymptomen

  • Grundsätzlich gilt: Wer krank ist, bleibt zuhause – unabhängig davon, ob COVID-19-Verdacht besteht oder nicht.
  • Bei nach drei Tagen anhaltendem Fieber, deutlich reduziertem Allgemeinzustand und Verschlechterung des Befindens sollte ein Arzt aufgesucht werden.
  • Bei leichten Symptomen, wie Schnupfen oder Halskratzen, empfehlen wir, vor dem Schulbesuch zu Hause einen Selbsttest durchzuführen. Alternativ kann ein Antigen-Schnelltest beim Hausarzt oder im Testzentrum Aufschluss über eine mögliche Infektion geben. In der Schule finden keine Testungen statt.
  • Zusätzlich kann bei leichten Erkältungssymptomen das freiwillige Tragen einer Maske davor schützen, dass ggfs. das SARS-CoV-2-Virus weitergegeben wird.

Umgang mit bestätigten Infektionsfällen

Entscheiden sich positiv auf eine SARS-CoV-2-Infektion getestete Personen (Nukleinsäure-/PCR-Test oder Antigen-Schnelltest durch geschultes Personal; kein Selbsttest) gegen die Empfehlung, zuhause zu bleiben, gilt für sie außerhalb der eigenen Wohnung die Pflicht zum Tragen mindestens einer medizinischen Gesichtsmaske.

Die Details der neuen Regelungen, die für alle gesellschaftlichen Bereiche in Bayern gelten, können der neuen Allgemeinverfügung des Gesundheitsministeriums zu Schutzmaßnahmen bei positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten Personen (AV Corona-Schutzmaßnahmen) entnommen werden, die unter

BayMBl. 2022 Nr. 631 – Verkündungsplattform Bayern (verkuendung-bayern.de) abrufbar ist.

Wir bitten weiterhin darum, die Schule über eine positive Testung zu informieren.

Die Schulleitung

Scheinfeld, 24. November 2022