In der Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung erwerben Sie den Berufsabschluss

zur Staatlich geprüften Assistentin für Ernährung und Versorgung /
zum Staatlich geprüften Assistenten für Ernährung und Versorgung.

Ernaehrung-und-Versorgung

In der 10. Klasse besuchen Sie an fünf Tagen der Woche den Unterricht am bsz-[scheinfeld]. In der 11. und 12. Klasse arbeiten Sie einen Tag pro Woche als Praktikantin / Praktikant in einem hauswirtschaftlichen Betrieb. Ihr Aufgabengebiet erstreckt sich über die Mitarbeit in Privat- oder Großhaushalten bzw. in der Gastronomie oder Hotellerie. Als Fachkraft für Ernährung und Versorgung sind Sie zuständig für Speisenzubereitung und den Service. Außerdem betreuen Sie Kinder, Senioren sowie Gäste und haben die Aufgabe zur sachgerechten Reinigung und Pflege von Räumen und Textilien.

Zweites Standbein: Tagesmutter / Tagesvater

Sie können das Wahlpflichtfach „Grundversorgung, Bildung und Erziehung von Kindern“ belegen. Somit können Sie künftig – mit der Pflegeerlaubnis des zuständigen Jugendamtes – selbstständig als Tagesmutter beziehungsweise Tagesvater arbeiten und bis zu fünf Kinder betreuen. Alternativ besteht die Möglichkeit einer Festanstellung als pädagogische Assistenzkraft in einem Kindergarten oder einer Krippe.

Neben den theoretischen Grundlagen erproben Sie aktiv und gründlich das Rüstzeug, um Kinder beobachten, pflegen und fördern zu können. So erlernen Sie als künftige Tagesmutter / künftiger Tagesvater zum Beispiel Kinderlieder, Spiele, Bewegungsmöglichkeiten aber auch Techniken des kindgerechten Vorlesens und Präsentierens von modernen Medien. Im Paket der Zusatzausbildung zur pädagogischen Assistenzkraft ist auch ein Erste-Hilfe-Kurs am Kind sowie ein Besuch der zuständigen Fachkraft des Jugendamtes, die alle wichtigen Fragen für eine spätere Selbstständigkeit beantwortet.

Neben der Tätigkeit im hauswirtschaftlichen Bereich ermöglicht diese Zusatzausbildung eine echte Alternative und ein zweites Standbein im erzieherischen Bereich.

Voraussetzungen

Erfüllte Vollschulzeitpflicht

Dauer

2 bzw. 3 Jahre
Mit mittlerem Schulabschluss verkürzt sich die Ausbildung auf 2 Jahre.

Abschluss

2-jährig: Staatl. geprüfte Helferin für Ernährung und Versorgung /
Staatl. geprüfter Helfer für Ernährung und Versorgung
3-jährig: Staatl. geprüfte Assistentin für Ernährung und Versorgung /
Staatl. geprüfter Assistent für Ernährung und Versorgung
Optional: Mittlerer Schulabschluss

Möglichkeiten der Weiterbildung

Betriebswirtin / Betriebswirt für Ernährungs- und Versorgungsmanagement (Besuch der Fachakademie), Meisterin / Meister der Hauswirtschaft, Dorfhelferin / Dorfhelfer, Familienpflegerin / Familienpfleger, Fachkraft für Grundschulkindbetreuung (m/w/d), Technikerin / Techniker der Fachrichtung Hauswirtschaft und Ernährung, Besuch der FOS/BOS (Möglichkeit zur Hochschulreife)